Aufgaben der Hausverwaltung
Die Hausverwaltung verpflichtet sich, den Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des Hauseigentümers seine Aufgaben wahrzunehmen
Die Hausverwaltung umfasst sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung der Objekte.